22.01.2010

Saugen an der Brust keine sexuelle Handlung

Wie die Neue Juristische Wochenschrift meldet, liegt keine sexuelle Handlung nach §§ 174 I, 176 I StGB vor, wenn eine Frau, die nicht mehr stillt, das Saugen an ihrer Brust durch ein Kind (bspw. sechsjähriger Sohn oder neunjährige Nichte) zulässt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dies am 29.12.2009 entschieden. Die Vorinstanz war der Ansicht gewesen, dass "Intimitäten im Brustbereich im Laufe der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Kinder zu einer ungezügelten Sexualisierung des kindlichen Verhaltens führen."

Die Angeklagte wurde vom Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern freigesprochen.

Entscheidung OLG Oldenburg, 1 Ss 210/09 (PDF)

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