15.11.2011

Fußnote

Mit einem solchen Start in die Hausarbeit kann dieselbe doch nur eine gute Note bekommen. Sie beginnt mit "Der Beamte..." und bekommt an dieser Stelle direkt die erste Fußnote:


Wenn im folgenden die männliche Form („der Beamte“) verwendet wird, ist stets auch die weibliche Anrede („die Beamtin“) gemeint, umgekehrt gilt dies ebenso. Die Beachtung und Verwirklichung von Art. 3 I 1 GG liegt dem Autor sehr am Herzen.


Isser nich' nett? :-)

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