10.03.2010

Jura in Kürze: Revision vs. Berufung

Als juristisch interessierter Noch-Laie liest man sich durch so einige Texte, in denen man zwar grundsätzlich das meiste versteht (schließlich ist ja in deutscher Sprache geschrieben), aber bei vielen Sachverhalten und Fachworten dennoch nur Bahnhof versteht und nachschauen muss.

So war mir bis heute zum Beispiel der Unterschied zwischen "Revision" und "Berufung" im juristischen Sinne nicht klar. Wenn man die beiden Begriffe einfach so hört oder liest, scheinen sie dasselbe zu meinen. Dem ist aber nicht so.

"Revision" bedeutet, dass ein gefälltes Urteil von einem Gericht der nächstthöheren Instanz auf Rechtmäßigkeit und Richtigkeit überprüft wird. Entweder gibt die Revisionsinstanz grünes Licht und bestätigt damit das Urteil oder es zeigt Mängel auf und verweist das Urteil zur Nachbesserung an die Vorinstanz zurück.

Bei "Berufung" hingegen wird das Verfahren in der nächsten Instanz nicht nur rechtlich sondern auch tatsächlich überprüft, es findet also gegebenenfalls eine erneute Beweisaufnahme statt und das Gericht kann eigene Feststellungen treffen.

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