An dieser Stelle möchte ich in loser Reihenfolge einige Aspekte des deutschen Beamtenwesens - zu dem ich in Kürze auch zählen werde - kurz und knapp darstellen. Beginnend heute mit der Hierarchie.
Das deutsche Berufsbeamtentum ist in zweierlei Hinsicht gegliedert: Horizontal nach Fachrichtungen und vertikal hierarchisch.
Nebeneinander stehen verschiedene Fachlaufbahnen, beispielsweise der Polizeivollzugsdienst, der Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung, der bautechnische und feuerwehrtechnische Dienst oder der Allgemeine Verwaltungsdienst, wobei die letztere Gruppe den größten Anteil hat.
Von unten nach oben ist das Beamtentum in mehrere Laufbahngruppen unterteilt. Sie unterscheiden sich nach Maß der Verantwortung bzw. Befugnissen, den Zugangsvoraussetzungen und der Besoldung (=Bezahlung) nach Bundesbesoldungsordnung.
Die unterste Stufe ist der mittlerweile recht selten gewordene Einfache Dienst. Ihm sind die Besoldungsstufen A2 bis A6 zugeordnet, die Stufe A1 ist weggefallen.
Der Mittlere Dienst ist die nächsthöhere Stufe, hier gelten die Besoldungsstufen A6 bis A9.
A9 bis A13 umfasst dann der Gehobene Dienst und A13 bis A16 der Höhere Dienst.
Für den Gehobenen Dienst ist mindestens die Fachhochschulreife die Zugangsvoraussetzung, für den höheren Dienst ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
Die Besoldungsstufen A6, A9 und A13 sind sogenannte Verzahnungsämter, da sie in jeweils zwei Laufbahnen vorkommen (bspw. A9 mittlerer Dienst und gehobener Dienst).
Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ist durch eine weitere Ausbildung oder durch Leistungsaufstieg begrenzt möglich.
Die Beamten des gehobenen Dienstes, die einen großen Teil der Verwaltung ausmachen (bspw. auf der Sachbearbeiterebene) werden in der Regel an verwaltungseigenen Fachhochschulen ausgebildet.
Jede Gliederungsstufe in der BRD (Bund, Länder und Gemeinden/Kreise) haben ihre jeweils eigene Verwaltung, wobei in den einzelnen Bundesländern neben den Gesetzen für Bundesbeamte jeweils eigene Beamtengesetze gelten. Die Kommunalbeamten sind dabei dem jeweiligen Landesbeamtengesetz unterworfen. Da die Gemeinden und Kreise aber ein Selbstverwaltungsrecht haben, sind sie Dienstherr ihrer Beamten.
Für Spitzenbeamte, politische Beamte (Bürgermeister u.ä.) und Richter (die keinen Beamten sind), gelten andere Besoldungsordnungen (B und R).
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26.08.2010
10.03.2010
Jura in Kürze: Revision vs. Berufung
Als juristisch interessierter Noch-Laie liest man sich durch so einige Texte, in denen man zwar grundsätzlich das meiste versteht (schließlich ist ja in deutscher Sprache geschrieben), aber bei vielen Sachverhalten und Fachworten dennoch nur Bahnhof versteht und nachschauen muss.
So war mir bis heute zum Beispiel der Unterschied zwischen "Revision" und "Berufung" im juristischen Sinne nicht klar. Wenn man die beiden Begriffe einfach so hört oder liest, scheinen sie dasselbe zu meinen. Dem ist aber nicht so.
"Revision" bedeutet, dass ein gefälltes Urteil von einem Gericht der nächstthöheren Instanz auf Rechtmäßigkeit und Richtigkeit überprüft wird. Entweder gibt die Revisionsinstanz grünes Licht und bestätigt damit das Urteil oder es zeigt Mängel auf und verweist das Urteil zur Nachbesserung an die Vorinstanz zurück.
Bei "Berufung" hingegen wird das Verfahren in der nächsten Instanz nicht nur rechtlich sondern auch tatsächlich überprüft, es findet also gegebenenfalls eine erneute Beweisaufnahme statt und das Gericht kann eigene Feststellungen treffen.
So war mir bis heute zum Beispiel der Unterschied zwischen "Revision" und "Berufung" im juristischen Sinne nicht klar. Wenn man die beiden Begriffe einfach so hört oder liest, scheinen sie dasselbe zu meinen. Dem ist aber nicht so.
"Revision" bedeutet, dass ein gefälltes Urteil von einem Gericht der nächstthöheren Instanz auf Rechtmäßigkeit und Richtigkeit überprüft wird. Entweder gibt die Revisionsinstanz grünes Licht und bestätigt damit das Urteil oder es zeigt Mängel auf und verweist das Urteil zur Nachbesserung an die Vorinstanz zurück.
Bei "Berufung" hingegen wird das Verfahren in der nächsten Instanz nicht nur rechtlich sondern auch tatsächlich überprüft, es findet also gegebenenfalls eine erneute Beweisaufnahme statt und das Gericht kann eigene Feststellungen treffen.
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