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15.11.2011

Fußnote

Mit einem solchen Start in die Hausarbeit kann dieselbe doch nur eine gute Note bekommen. Sie beginnt mit "Der Beamte..." und bekommt an dieser Stelle direkt die erste Fußnote:


Wenn im folgenden die männliche Form („der Beamte“) verwendet wird, ist stets auch die weibliche Anrede („die Beamtin“) gemeint, umgekehrt gilt dies ebenso. Die Beachtung und Verwirklichung von Art. 3 I 1 GG liegt dem Autor sehr am Herzen.


Isser nich' nett? :-)

14.11.2011

Hausarbeit

Heute war offizieller Ausgabetermin für meine Hausarbeit. Im Modul 6.3, bestehend aus Personalmanagement, Arbeitsrecht und Beamtenrecht, ist eine solche zu schreiben. Relativ früh hatte ich mich schon für Beamtenrecht entschieden, weil mich das einfach sehr interessiert. Die anderen beiden wären auch infrage gekommen, allerdings war bei Personalmanagement der Dozent für mich schon von Anfang an ein klares Nein-Kriterium.

Jetzt also Beamtenrecht. Mein Thema ist "Das Dienstvergehen und seine Folgen für den Beamten". Ein Thema, zu dem ich ganz gut was schreiben kann, denke ich. Die beamtenrechtliche Literatur ist leider recht dünn gesät, aber es gibt noch einiges an Aufsätzen in Fachzeitschriften, die sind ja ebenfalls zitierbar. Und das Internet ist ja auch noch da...

Der Umfang der HA soll 12-15 Seiten betragen, wobei allerdings ein großer Teil des jeweiligen Blattes für Rand draufgehen wird; genauer: links ein Heftrand von etwa 2,5cm und recht ein Viertel des Blattes als Korrekturrand oder was auch auch immer. Das sind nochmal über sechs Zentimeter. Das Problem wird also kaum sein, die Seiten zu füllen, sondern eher, nicht zu viel zu schreiben. Inklusive heute habe ich drei Wochen Zeit, morgen werde ich mich schonmal an die Einleitung machen. Späteste Abgabe ist der 5. Dezember, ich möchte aber möglichst in knapp zwei Wochen fertig sein.

Seit der Facharbeit in Englisch in der 12. Klasse ist das meine erste Hausarbeit. Bin mal gespannt. Auf jeden Fall besser, als eine Klausur.

31.08.2010

Es ist soweit...

Morgen beginnt für mich beruflich ein neuer Abschnitt in meinem Leben: Um 8.30 Uhr werde ich als Beamtenanwärter vereidigt und dann hoffentlich die nächsten knapp vierzig Jahre meine Arbeitskraft meinem Dienstherrn widmen.

Seit Januar weiß ich darüber Bescheid und die Monate sind in der Rückschau seitdem ganz schön verflogen. So langsam steigt jetzt auch die Anspannung, die Aufregung und die Vorfreude. Ich bin mal gespannt, wieviel Schlaf ich heute Nacht finden werde.

Bekräftigt wird die Ernennung zum Beamtenanwärter übrigens noch durch diesen, in § 61 (1) des Landesbeamtengesetzes verzeichneten Amtseid:

"Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Nach der Ernennung werden dann wohl noch allerhand Formalitäten zu erledigen sein (Von der Wiege bis zur Bahre...) und gegen Mittag beginnt dann offiziell die Ausbildung im Lehrbüro. Drei Tage sind ich und meine "Mitanfänger" dann in der Verwaltung, bevor ab dem kommenden Montag drei Einführungstage an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung stattfinden. Ebenda beginnt dann danach der erste fachwissenschaftliche Studienabschnitt, der bis Ende Mai 2011 dauert. Erst danach werden wir dann wieder auf die Ämter "losgelassen".

Ich bin wirklich gespannt und freue mich wirklich auf die Ausbildung und das, was danach kommen wird und werde das ganze auch - soweit möglich - hier im Blog ein wenig schildern.

26.08.2010

Beamtenrecht I: Einfach, mittel und so weiter...

An dieser Stelle möchte ich in loser Reihenfolge einige Aspekte des deutschen Beamtenwesens - zu dem ich in Kürze auch zählen werde - kurz und knapp darstellen. Beginnend heute mit der Hierarchie.

Das deutsche Berufsbeamtentum ist in zweierlei Hinsicht gegliedert: Horizontal nach Fachrichtungen und vertikal hierarchisch.

Nebeneinander stehen verschiedene Fachlaufbahnen, beispielsweise der Polizeivollzugsdienst, der Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung, der bautechnische und feuerwehrtechnische Dienst oder der Allgemeine Verwaltungsdienst, wobei die letztere Gruppe den größten Anteil hat.

Von unten nach oben ist das Beamtentum in mehrere Laufbahngruppen unterteilt. Sie unterscheiden sich nach Maß der Verantwortung bzw. Befugnissen, den Zugangsvoraussetzungen und der Besoldung (=Bezahlung) nach Bundesbesoldungsordnung.

Die unterste Stufe ist der mittlerweile recht selten gewordene Einfache Dienst. Ihm sind die Besoldungsstufen A2 bis A6 zugeordnet, die Stufe A1 ist weggefallen.

Der Mittlere Dienst ist die nächsthöhere Stufe, hier gelten die Besoldungsstufen A6 bis A9.
A9 bis A13 umfasst dann der Gehobene Dienst und A13 bis A16 der Höhere Dienst.
Für den Gehobenen Dienst ist mindestens die Fachhochschulreife die Zugangsvoraussetzung, für den höheren Dienst ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Die Besoldungsstufen A6, A9 und A13 sind sogenannte Verzahnungsämter, da sie in jeweils zwei Laufbahnen vorkommen (bspw. A9 mittlerer Dienst und gehobener Dienst).

Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ist durch eine weitere Ausbildung oder durch Leistungsaufstieg begrenzt möglich.

Die Beamten des gehobenen Dienstes, die einen großen Teil der Verwaltung ausmachen (bspw. auf der Sachbearbeiterebene) werden in der Regel an verwaltungseigenen Fachhochschulen ausgebildet.

Jede Gliederungsstufe in der BRD (Bund, Länder und Gemeinden/Kreise) haben ihre jeweils eigene Verwaltung, wobei in den einzelnen Bundesländern neben den Gesetzen für Bundesbeamte jeweils eigene Beamtengesetze gelten. Die Kommunalbeamten sind dabei dem jeweiligen Landesbeamtengesetz unterworfen. Da die Gemeinden und Kreise aber ein Selbstverwaltungsrecht haben, sind sie Dienstherr ihrer Beamten.

Für Spitzenbeamte, politische Beamte (Bürgermeister u.ä.) und Richter (die keinen Beamten sind), gelten andere Besoldungsordnungen (B und R).